Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Definitionen

  1. Fairfume, De Smidse 21, 6931KJ, Westervoort, Handelskammernummer 72122544 , wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Die Parteien sind Verkäufer und Käufer zugleich.
  4. Die Vereinbarung bezeichnet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
  2. Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn dies von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 3: Zahlung

  1. Der komplette Kaufpreis ist grundsätzlich sofort in der Filiale zu bezahlen. In manchen Fällen ist für Reservierungen eine Anzahlung erforderlich. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Anzahlung.
  2. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, gerät er in Zahlungsverzug. Bleibt der Käufer im Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen solange auszusetzen, bis der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
  3. Bleibt der Käufer im Zahlungsverzug, wird der Verkäufer mit der Einziehung der Forderungen fortfahren. Die mit der Einziehung verbundenen Kosten trägt der Käufer. Die Berechnung dieser Inkassokosten erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Entschädigung außergerichtlicher Inkassokosten.
  4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.
  5. Lehnt der Käufer seine Mitwirkung bei der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer ab, ist er dennoch verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen.

Artikel 4: Angebote, Kostenvoranschläge und Preis

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot keine Annahmefrist angegeben ist. Wird das Angebot innerhalb der genannten Frist nicht angenommen, verfällt das Angebot.
  2. Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Stornierung oder Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch auch für Nachbestellungen. Dies müssen die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
  4. Der in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis umfasst den Kaufpreis einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben.

Artikel 5: Widerrufsrecht

  • Der Kunde hat 14 Tage Zeit, die Bestellung zu widerrufen und die Retoure anzumelden.
  • Anschließend haben Sie 14 Tage Zeit, das Produkt zurückzusenden.
  • Nach Anmeldung der Retoure haben Sie als Händler 14 Tage Zeit, den Bestellbetrag inklusive Versandkosten zurückzuerstatten.
  1. Bei Produkten, die nach Ihren Spezifikationen individuell angefertigt werden oder eine kurze Haltbarkeitsdauer haben, besteht kein Widerrufsrecht.
  2. Der Verbraucher kann dafür ein beim Verkäufer erhältliches Widerrufsformular verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese dem Käufer nach dessen Aufforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
  3. Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und seiner Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur insoweit auspacken oder verwenden, als dies erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, verbleibt ihm die unbenutzte und unbeschädigte Ware. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so sendet er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem mitgelieferten Zubehör und – soweit möglich – in der Originalversandverpackung gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers an den Verkäufer zurück.

Artikel 6: Änderung der Vereinbarung

  1. Erweist sich während der Durchführung des Vertrags, dass zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags eine Änderung oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Vereinbaren die Parteien, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung auswirken. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber so schnell wie möglich informieren.
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Verkäufer den Käufer hierüber vorab schriftlich informieren.
  4. Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, wird der Verkäufer angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
  5. Abweichend von den Bestimmungen im dritten Absatz dieses Artikels darf der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzuschreiben sind.

Artikel 7: Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Sobald der gekaufte Artikel beim Käufer eingegangen ist, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8: Untersuchung, Beschwerden

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb kürzester Frist zu untersuchen. Der Käufer muss außerdem prüfen, ob die Qualität und Quantität der gelieferten Ware dem entspricht, was die Parteien vereinbart haben, oder zumindest, ob Qualität und Quantität den Anforderungen genügen, die im normalen (Handels-)Verkehr gelten.
  2. Reklamationen bezüglich Beschädigung, Fehlmenge oder Verlust gelieferter Ware müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung der Ware durch den Käufer schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
  3. Wird die Beanstandung innerhalb der genannten Frist als berechtigt befunden, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung bzw. Neulieferung berechtigt oder zur Stornierung der Lieferung und zur Gutschrift des entsprechenden Kaufpreises an den Käufer.
  4. Geringe bzw. branchenübliche Abweichungen und Unterschiede hinsichtlich Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht zur Last gelegt werden.
  5. Beanstandungen eines bestimmten Produktes wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile desselben Vertrages aus.
  6. Nach der Verarbeitung der Ware durch den Käufer werden keine Reklamationen mehr anerkannt.

Artikel 9: Muster und Modelle

  1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass dies lediglich als Anhaltspunkt diente und dass der zu liefernde Gegenstand diesem nicht entsprechen muss. Etwas anderes gilt, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der Liefergegenstand diesem entsprechen soll.
  2. Auch bei Verträgen über unbewegliche Sachen wird davon ausgegangen, dass die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Angaben lediglich als Anhaltspunkt zu verstehen ist, ohne dass der zu liefernde Gegenstand diesen entsprechen muss.

Artikel 10: Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Ladengeschäft/Lager“. Dies bedeutet, dass sämtliche Kosten vom Käufer getragen werden.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert bzw. liefern lässt oder zu dem ihm die Ware vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
  3. Falls der Käufer die Annahme der Lieferung verweigert oder es versäumt, für die Lieferung erforderliche Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Verkäufer berechtigt, den Artikel auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  4. Erfolgt die Lieferung von Waren per Spedition, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Versandkosten zu berechnen.
  5. Benötigt der Verkäufer zur Durchführung des Vertrages Angaben vom Käufer, beginnt die Lieferzeit nach Zugang dieser Angaben durch den Käufer beim Verkäufer.
  6. Alle vom Verkäufer angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte. Dies ist niemals ein fataler Begriff. Bei Fristüberschreitung ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer schriftlich in Verzug zu setzen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teillieferungen zu liefern, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben oder die Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Bei Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 11: Höhere Gewalt

  1. Kann der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, haftet er nicht für den dem Käufer dadurch entstehenden Schaden.
  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall alle Umstände, die der Verkäufer bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigen konnte und aufgrund derer der Käufer die normale Erfüllung des Vertrags vernünftigerweise nicht erwarten kann, wie beispielsweise Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Firmenbesetzung, Streiks, Aussperrung, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
  3. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien im Übrigen den Umstand, dass Lieferanten, auf die der Verkäufer bei der Vertragserfüllung angewiesen ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dass der Verkäufer dies zu vertreten hat.
  4. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen für die Dauer der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen ausgesetzt. Wenn die im vorigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage andauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.
  5. Sofern die Ereignisse höherer Gewalt länger als drei Monate andauern, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine Auflösung ist nur per eingeschriebenem Brief möglich.

Artikel 12: Übertragung von Rechten

  1. Keine der Vertragsparteien kann ihre Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die beim Verkäufer vorhandene Ware sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises durch den Käufer Eigentum des Verkäufers. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
  2. Werden vereinbarte Anzahlungen nicht oder nicht fristgerecht geleistet, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten bis zur Bezahlung des vereinbarten Teils einzustellen. Es handelt sich dann um einen Fall des Gläubigerausfalls. In diesem Fall kann dem Verkäufer eine verspätete Lieferung nicht zum Nachteil gereicht werden.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferte Ware gegen Feuer, Explosion und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Versicherungspolice auf erste Anfrage zur Einsichtnahme vorzulegen.
  5. Soweit Ware noch nicht ausgeliefert wurde, jedoch auch die vereinbarte Anzahlung oder der vereinbarte Preis nicht bezahlt wurde, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Auslieferung der Ware erfolgt erst nach vollständiger und vereinbarungsgemäßer Bezahlung des Bestellers.
  6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.

Artikel 14: Haftung

  1. Eine etwaige Haftung für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrags ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um die Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
  2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen, ist nicht ausgeschlossen.

Artikel 15: Beschwerdepflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen hinsichtlich der ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Die Mängelrüge enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
  2. Bei berechtigter Beanstandung ist der Verkäufer zur Nachbesserung und ggf. Ersatzlieferung verpflichtet.
  3. Seit dem 15. Februar 2016 können Verbraucher in der EU Beschwerden auch über die OS-Plattform der Europäischen Kommission einreichen.
    Diese OS-Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/odr . Wenn Ihre Beschwerde noch nicht anderweitig bearbeitet wird, steht es Ihnen frei, Ihre Beschwerde über die Plattform der Europäischen Union einzureichen.

Artikel 16: Garantien

  1. Für Produkte, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch vom Kunden verursachte Schäden beschädigt wurden, übernimmt Fairfume keine Garantie.
  2. Fairfume haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Verwendung der Produkte entstehen.

    Artikel 17: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    1. Für sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht.
    2. Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht im Bezirk zuständig, in dem Fairfume seinen Sitz hat/praktiziert/eine Niederlassung hat, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
    3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

    Zuletzt aktualisiert: 27-01-2025